Am Montag, 2. Februar 2026, müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr in Thüringen mit Ausfällen und Verspätungen rechnen. Grund ist ein von ver.di angekündigter Warnstreik in der laufenden Tarifrunde.
Für den Kreis Gotha weist die Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie am 02.02.2026 bestreikt wird – es könne zu „Unregelmäßigkeiten“ im Betrieb kommen. Auch der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) warnt vor Beeinträchtigungen und empfiehlt, vor Fahrtantritt die Fahrplanauskunft bzw. Infos der jeweiligen Unternehmen zu prüfen.
Was bedeutet das konkret für Gotha und Pendler?
- Verspätete Arbeitsaufnahme und Ausfall ganzer Schichten
- Produktions- und Dienstleistungsausfälle, weil Teams nicht vollständig sind
- Mehrkosten durch Taxi, Mitfahrgelegenheiten oder Umplanung
- Umsatzverluste (z. B. Termine platzen, weniger Laufkundschaft)
Haftung: Kann man die Gewerkschaft „für Pendler-Schäden“ verantwortlich machen?
In der Praxis: fast nie. Bei rechtmäßigen Streiks sind typische Folgeschäden Dritter (Pendler, andere Betriebe) rechtlich meist hinzunehmen. Haftungsfragen kommen vor allem bei rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen in Betracht – das sind allerdings Ausnahmefälle.
Fahrgastrechte im ÖPNV: Gibt es Erstattung oder Taxi-Geld?
Bei Streiks im kommunalen ÖPNV gilt häufig: kein Anspruch auf Beförderung und kein Anspruch auf Erstattung. Taxikosten werden in der Regel nicht übernommen (allenfalls Kulanz).
8 praktische Tipps für Pendler und Betriebe
- Früher losfahren und Verzögerungen einplanen.
- Am Morgen Fahrplanauskunft checken (VMT + Betreiberinfos).
- Mitfahrgelegenheiten organisieren (Kollegen/Nachbarn).
- Homeoffice oder Gleitzeit frühzeitig abstimmen.
- Fahrrad/E-Scooter als Backup für die letzte Meile nutzen.
- Termine proaktiv verschieben und Kunden informieren.
- Schülerverkehr: Absprachen im Elternnetzwerk treffen.
- Kosten und Ausfälle dokumentieren (für Planung und politischen Druck).




