E-Scooter im Schlosspark Gotha abgestellt: Muss hier stärker kontrolliert werden?

E-Scooter im Schlosspark Gotha abgestellt: Muss hier stärker kontrolliert werden?

Ein abgestellter E-Scooter im Gothaer Schlosspark sorgt erneut für Ärger. Am Rand eines Weges stand vor einigen Tagen ein Leihroller im Grünen – mitten in einem Bereich, der eigentlich der Erholung, dem Spazierengehen und dem ruhigen Aufenthalt dienen soll.

Das Foto entstand auf dem Weg durch den Schlosspark in Richtung Bahnhof. Der E-Scooter war seitlich eines Weges abgestellt, direkt am Übergang zur Grünfläche. Auf den ersten Blick mag das harmlos wirken, doch es ist nicht das erste Mal, dass E-Scooter oder ähnliche Fahrzeuge im Schlosspark auftauchen oder dort abgestellt werden.

Gerade im Schlosspark sollte klar sein: Dieser Bereich ist kein Abstellplatz für Leihfahrzeuge. Fahrräder sind im Parkbereich bereits nicht erwünscht beziehungsweise verboten – für E-Scooter gilt das erst recht. Die Fahrzeuge gehören nicht auf Parkwege, nicht an Grünflächen und schon gar nicht in sensible Erholungsbereiche.

Problematisch ist dabei nicht nur das einzelne abgestellte Fahrzeug. Wenn solche Fälle folgenlos bleiben, entsteht schnell der Eindruck, dass die Regeln im Schlosspark kaum noch jemanden interessieren. Für Spaziergänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Besucher der Stadt ist das kein schönes Bild.

Hinzu kommt: E-Scooter können, wenn sie falsch abgestellt werden, Wege verengen, Stolperstellen schaffen oder einfach das gepflegte Erscheinungsbild eines historischen Parks stören. Der Gothaer Schlosspark ist ein besonderer Ort und sollte entsprechend behandelt werden.

Deshalb stellt sich die Frage: Müssen die Zugänge zum Schlosspark besser kontrolliert werden? Braucht es deutlichere Hinweise, technische Sperrzonen für Leihroller oder konsequentere Maßnahmen gegen falsch abgestellte Fahrzeuge?

Klar ist: Wer einen E-Scooter nutzt, sollte ihn dort abstellen, wo es erlaubt ist – und nicht mitten in einem Park, der nicht als Verkehrsfläche für solche Fahrzeuge gedacht ist. Der Schlosspark ist ein Ort zum Spazieren, Durchatmen und Verweilen. Er sollte nicht zum Abstellplatz für achtlos zurückgelassene E-Scooter werden.

Bildhinweis: E-Scooter am Rand eines Weges im Gothaer Schlosspark. Foto: Ronald Rassmann / Gotha-heute.de

Ronald Rassmann

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