Hitzefrei im Büro? Welche Rechte Arbeitnehmer bei großer Hitze wirklich haben
Gotha. Wenn im Sommer die Temperaturen auf über 30 Grad steigen, wünschen sich viele Beschäftigte vor allem eines: Hitzefrei. Doch gibt es das in Deutschland überhaupt?
Die Antwort lautet: Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich nicht. Trotzdem müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor übermäßiger Hitze schützen.
Ab wann muss der Arbeitgeber handeln?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben Orientierung:
- Ab 26 °C sollten Maßnahmen gegen die Hitze geprüft werden.
- Ab 30 °C muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise Sonnenschutz, Ventilatoren, angepasste Arbeitszeiten oder zusätzliche Trinkmöglichkeiten.
- Ab 35 °C gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich nicht mehr als geeignet, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen vorhanden sind.
Einfach nach Hause gehen?
Nein. Auch wenn die Temperaturen unerträglich erscheinen, dürfen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht eigenmächtig verlassen. Wer einfach geht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Welche Maßnahmen sind möglich?
Je nach Arbeitsplatz können Arbeitgeber unter anderem:
- Ventilatoren oder Klimaanlagen bereitstellen,
- Getränke zur Verfügung stellen,
- die Kleiderordnung lockern,
- Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen,
- oder zusätzliche Pausen ermöglichen.
Auch Arbeiten im Freien
Wer auf Baustellen oder im Freien arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf Schutzmaßnahmen. Dazu gehören ausreichend Trinkwasser, Schattenmöglichkeiten und – wenn möglich – angepasste Arbeitszeiten.
Fazit
Auch wenn es kein gesetzliches Hitzefrei gibt, sind Arbeitgeber nicht von ihrer Verantwortung befreit. Bei großer Hitze müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen – besonders während einer Hitzewelle.
