Immer hÀufiger stehen sie mitten im Weg: E-Scooter, achtlos abgestellt auf dem Gehweg.
Dabei ist das eindeutig nicht erlaubt â weder das Fahren noch das Parken von E-Scootern auf Gehwegen ist gestattet.
E-Scooter gehören auf die StraĂe oder auf entsprechend gekennzeichnete FlĂ€chen â und sollen wie Autos oder MotorrĂ€der am StraĂenrand abgestellt werden, nicht mitten auf dem Gehweg, wo sie FuĂgĂ€nger, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen behindern.
âAber es hat schon den Anschein, dass jeder macht, was er will.â
Gerade Ă€ltere Menschen oder sehbehinderte FuĂgĂ€nger stoĂen sich an diesen Hindernissen oder mĂŒssen auf die StraĂe ausweichen â mit gefĂ€hrlichen Folgen.
đ Hier sollte endlich stĂ€rker kontrolliert werden!
Das Ordnungsamt oder die Polizei sollten solche FĂ€lle konsequent ahnden.
Denn jedes dieser Fahrzeuge hat ein sichtbares Nummernschild â ein Foto davon genĂŒgt, um den Halter zu identifizieren und eine Anzeige zu ermöglichen.
So könnte schnell klar werden:
Wer rĂŒcksichtslos parkt, muss auch mit Konsequenzen rechnen.
Denn RĂŒcksicht im StraĂenverkehr beginnt nicht beim Lenkrad â sondern beim gesunden Menschenverstand.
đž Foto aufgenommen in Gotha.




