Änderung im Zahlungsverkehr: Nur „Stadt Gotha“ als Empfänger zulässig

Änderung im Zahlungsverkehr: Nur „Stadt Gotha“ als Empfänger zulässig

Ab Oktober 2025 prüfen Banken alle Überweisungen – auch bestehende Daueraufträge müssen angepasst werden.


🏦 Verbindliche Empfängerprüfung ab Oktober

Ab Oktober 2025 führen die Banken eine neue Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ein.
Das betrifft auch Zahlungen an die Stadt Gotha.
Damit Überweisungen künftig reibungslos funktionieren, muss als Empfängername ausschließlich „Stadt Gotha“ angegeben werden.

Überweisungen mit abweichenden Bezeichnungen können zu Verzögerungen führen –
in manchen Fällen werden sie sogar nicht ausgeführt.


🔁 Auch Daueraufträge müssen geändert werden

Besonders wichtig:
Die neue Empfängerprüfung gilt auch für bereits eingerichtete Daueraufträge.
Wer also regelmäßig an die Stadt Gotha überweist (z. B. Grundsteuer, Kita-Gebühren oder Mieten),
sollte die Angaben jetzt kontrollieren und gegebenenfalls den Empfängernamen anpassen.


🔒 Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Die Maßnahme dient der Sicherheit und Zuverlässigkeit im Zahlungsverkehr.
Durch die Empfängerprüfung sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle künftig besser verhindert werden.
Eine rechtzeitige Anpassung sorgt dafür, dass Zahlungen korrekt zugeordnet und ohne Verzögerung verbucht werden können.


📍 Zulässige Empfängerbezeichnung:

💡 Stadt Gotha

🕒 Tipp:
Jetzt prüfen, ob Daueraufträge oder gespeicherte Überweisungsvorlagen noch korrekt sind so bleibt alles sicher und pünktlich!

Kategorie: Service & Stadtinformation · Veröffentlichung: Oktober 2025 ·
Quelle: Stadtverwaltung Gotha / gotha.de

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