Änderung im Zahlungsverkehr: Nur „Stadt Gotha“ als Empfänger zulässig

Änderung im Zahlungsverkehr: Nur „Stadt Gotha“ als Empfänger zulässig

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Ab Oktober 2025 prüfen Banken alle Überweisungen – auch bestehende Daueraufträge müssen angepasst werden. 🏦 Verbindliche Empfängerprüfung ab Oktober Ab Oktober 2025 führen die Banken eine neue Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ein.Das betrifft auch Zahlungen an die Stadt Gotha.Damit Überweisungen künftig reibungslos funktionieren, muss als Empfängername ausschließlich „Stadt Gotha“ angegeben werden. Überweisungen mit abweichenden Bezeichnungen können […]

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