❄️ Winter kommt – Bitte Gehwege räumen! Wichtige Hinweise für Gotha
Der Winter steht vor der Tür und damit beginnt in Gotha wieder die Pflicht, Gehwege rechtzeitig zu räumen und zu streuen.
Was viele nicht wissen: Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern riskiert auch erhebliche Schadensersatzforderungen, wenn jemand stürzt.
🧹 Wer muss eigentlich räumen?
In Gotha gilt wie in vielen Städten Thüringens:
✔️ Eigentümer sind verantwortlich
Sie müssen sicherstellen, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird.
✔️ Vermieter können die Pflicht an Mieter übertragen
→ Aber nur, wenn es im Mietvertrag eindeutig geregelt ist.
→ Auch dann bleibt der Eigentümer bei schweren Unfällen teilweise haftbar.
✔️ Gewerbetreibende müssen selbst räumen
Besonders vor Geschäften, Büros, Praxen und Restaurants.
🕒 Wann muss geräumt werden?
Die Stadt Gotha schreibt üblicherweise folgende Zeiten vor:
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Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
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Wochenende & Feiertage: 8:00 – 20:00 Uhr
Schnee und Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden – und bei Dauerschneefall immer wieder nach Bedarf.
⚠️ Was passiert, wenn man nicht räumt?
❌ Ordnungswidrigkeit
Die Stadt kann Bußgelder verhängen.
❌ Hohe Kosten bei Unfällen
Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, kann es teuer werden:
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Schmerzensgeld
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Behandlungskosten
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Verdienstausfall
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Reha-Kosten
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Schadenersatzforderungen
Es gab bereits Fälle, in denen Verantwortliche vier- bis fünfstellige Beträge zahlen mussten.
🧂 Streuen ist Pflicht – aber richtig!
Verboten sind:
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Salz (in vielen Straßen durch Satzungen untersagt)
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ätzende Chemikalien
Erlaubt sind:
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Sand
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Granulat
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Splitt
💬 Appell an alle Bürger in Gotha
Ein paar Minuten Räumdienst können Unfälle verhindern – und sorgen dafür, dass unsere Stadt im Winter sicher bleibt.
Bitte rechtzeitig vorsorgen: Schneeschaufel, Besen und Streumittel bereithalten!
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