Der Winter steht vor der Tür und damit beginnt in Gotha wieder die Pflicht, Gehwege rechtzeitig zu räumen und zu streuen.
Was viele nicht wissen: Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern riskiert auch erhebliche Schadensersatzforderungen, wenn jemand stürzt.
🧹 Wer muss eigentlich räumen?
In Gotha gilt wie in vielen Städten Thüringens:
✔️ Eigentümer sind verantwortlich
Sie müssen sicherstellen, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird.
✔️ Vermieter können die Pflicht an Mieter übertragen
→ Aber nur, wenn es im Mietvertrag eindeutig geregelt ist.
→ Auch dann bleibt der Eigentümer bei schweren Unfällen teilweise haftbar.
✔️ Gewerbetreibende müssen selbst räumen
Besonders vor Geschäften, Büros, Praxen und Restaurants.
🕒 Wann muss geräumt werden?
Die Stadt Gotha schreibt üblicherweise folgende Zeiten vor:
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Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
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Wochenende & Feiertage: 8:00 – 20:00 Uhr
Schnee und Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden – und bei Dauerschneefall immer wieder nach Bedarf.
⚠️ Was passiert, wenn man nicht räumt?
❌ Ordnungswidrigkeit
Die Stadt kann Bußgelder verhängen.
❌ Hohe Kosten bei Unfällen
Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, kann es teuer werden:
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Schmerzensgeld
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Behandlungskosten
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Verdienstausfall
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Reha-Kosten
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Schadenersatzforderungen
Es gab bereits Fälle, in denen Verantwortliche vier- bis fünfstellige Beträge zahlen mussten.
🧂 Streuen ist Pflicht – aber richtig!
Verboten sind:
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Salz (in vielen Straßen durch Satzungen untersagt)
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ätzende Chemikalien
Erlaubt sind:
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Sand
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Granulat
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Splitt
💬 Appell an alle Bürger in Gotha
Ein paar Minuten Räumdienst können Unfälle verhindern – und sorgen dafür, dass unsere Stadt im Winter sicher bleibt.
Bitte rechtzeitig vorsorgen: Schneeschaufel, Besen und Streumittel bereithalten!
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